Vertragsbedingungen für Seminare

Mit dem Absenden der Seminaranmeldung über den Button „jetzt verbindlich anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Seminarvertrages mit Dr. Kathrin Büke (im Folgenden: Anbieterin) ab. Der Seminarvertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin das Angebot des Teilnehmers in Form einer Anmeldebestätigung per E-Mail annimmt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen pro Seminar beschränkt. Bei Überschreitung der Teilnehmerkapazität entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme der Veranstaltung. Die Anbieterin wird dem Teilnehmer eine eventuelle Absage wegen vorheriger Überschreitung der Teilnehmerkapazität unverzüglich nach Eingang der Anmeldung mitteilen.
Die Teilnahmegebühr für das Seminar ist bis zum Kursbeginn, aber spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung, vollständig an die Anbieterin zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird für Mahnschreiben eine pauschale Mahngebühr in Höhe 5,00 € fällig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt.
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn vom Seminarvertrag zurück zu treten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens 5 Teilnehmer für das Seminar angemeldet haben. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bis zum Ablauf dieses Tages nicht erreicht sein, wird die Anbieterin den Teilnehmer spätestens am darauf folgenden Werktag darüber unterrichten, dass das Seminar zu diesem Termin nicht stattfindet und dem Teilnehmer eventuelle weitere Termine für dieses Seminar benennen, die er anstelle des ausgefallenen Termins wahrnehmen kann. Im Übrigen wird die Teilnahmegebühr nicht fällig, eine bereits geleistete Teilnahmegebühr wird die Anbieterin umgehend auf ein vom Teilnehmer zu benennendes Konto zurückerstatten.
Nimmt der Teilnehmer an dem von ihm gebuchten Seminar nicht teil, so steht ihm, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze, kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Kursgebühr zu.

Rücktritt

Ist der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung oder aus sonstigen wichtigen Gründen gehindert, räumt die Anbieterin dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht wie folgt ein:

• Bei Rücktritt von der Anmeldung bis zu 8 Wochen vor Kurs-/ Seminarbeginn erfolgt die volle Rückerstattung der Seminargebühr, abzüglich einer Stornogebühr von 50 €.
• Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Kurs-/ Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet, abzüglich einer Stornogebühr von 50 €.
• Ab 4 Wochen vor Kurs-/ Seminarbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Brief). Für die fristgerechte Ausübung des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung maßgebend. Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Anstelle eines Rücktritts kann der Teilnehmer den Seminartermin durch einen zahlenden Ersatzteilnehmer wahrnehmen lassen. Der Ersatzteilnehmer hat anstelle des Teilnehmers, der dann von seiner Zahlungspflicht frei wird, den vollen Seminarpreis zu zahlen, soweit nicht aus Gründen, die in seiner Person liegen, ein Ermäßigungstarif greift. Eine Stornogebühr für den Teilnehmer wird in diesem Fall nicht fällig.

Stornierung aus wichtigem Grund

Beiden Vertragsparteien steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Teilnahme am Seminar, bzw. die Leitung des Seminars nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer nicht nur geringfügigen Erkrankung vor. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail, Brief).
Eine Stornierung aus wichtigen Gründen kann auch nach Ablauf der Anmeldefrist nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer von den für die Stornierung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Teilnehmer muss dann auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Kursmaterial nicht zu vervielfältigen und zu verbreiten oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen.