Ja! Unabhaengig davon, welchem Kammerbereich Sie angeschlossen sind, ist eine Teilnahme moeglich, sofern alle Fortbildungsveranstaltungen gemaess Punkt 5 absolviert wurden und Sie einer ERFA Gruppe ausserhalb Ihres Kammerbereichs beitreten. Bitte lesen Sie dazu auch den Punkt „Was sind ERFA-Gruppen“